Pflichtfortbildung

16 Std. Pflichtfortbildung Außerklinische Intensivpflege gemäß § 132l SGB V

Die 16-stündige Pflichtfortbildung gemäß § 132l SGB V richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte, die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind. Sie dient dem Erhalt und der Aktualisierung der fachlichen Qualifikation und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an regelmäßige Fortbildungen in diesem Versorgungsbereich.

Zielgruppe

Die Fortbildung eignet sich sowohl für Einzelpersonen als auch für komplette Pflegeteams. Sie richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte, die:

  • in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind
  • ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung absolvieren müssen
  • ihre fachlichen Kenntnisse regelmäßig aktualisieren möchten

Inhalte der Weiterbildung

Der Erste Hilfe Kurs vermittelt praxisnahe Inhalte, die auf typische Notfallsituationen im Arbeitsalltag abgestimmt sind. Die Inhalte werden verständlich vermittelt und praktisch geübt.

Zentrale Inhalte sind unter anderem:

  • Grundlagen der Ersten Hilfe
  • Absichern von Unfallstellen
  • Verhalten bei Bewusstlosigkeit
  • Herz Lungen Wiederbelebung
  • Maßnahmen bei Verletzungen und Blutungen
  • Umgang mit akuten Erkrankungen
  • Verhalten in Notfallsituationen im Betrieb

Lernziele

Nach Abschluss der Pflichtfortbildung sind die Teilnehmenden in der Lage,

  • Notfallsituationen sicher einzuschätzen
  • grundlegende Erste Hilfe Maßnahmen korrekt durchzuführen
  • im Ernstfall ruhig und strukturiert zu handeln
  • Verletzten und Betroffenen angemessen zu helfen

Ablauf und Organisation

Die Pflichtfortbildung umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Die Durchführung kann als Präsenzveranstaltung, Online Schulung oder Inhouse Fortbildung erfolgen. Bei Inhouse Schulungen stimmen wir Inhalte und Ablauf individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung ab.

Abschluss und Nachweis

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient als Nachweis über die absolvierte Pflichtfortbildung gemäß § 132l SGB V.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft sowie eine Tätigkeit in der außerklinischen Intensivpflege.

Warum diese Weiterbildung beim BSZ

Das BSZ Bildungs und Schulungszentrum für Pflege und Gesundheit bietet rechtssichere und praxisnahe Pflichtfortbildungen. Unsere Dozierenden verfügen über fundierte Erfahrung in der außerklinischen Intensivpflege und vermitteln Inhalte verständlich und praxisorientiert. Einrichtungen und Teilnehmende profitieren von flexiblen Durchführungsformen und klar strukturierten Fortbildungskonzepten.

Anmeldung und weitere Infos

Sie möchten sich für die 16-stündige Pflichtfortbildung gemäß § 132l SGB V anmelden oder ein Inhouse Angebot für Ihre Einrichtung erhalten Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Häufige Fragen zum Kurs

Bei Fragen zu Terminen, Kursformaten oder Inhouse Schulungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Auf einen Blick

Kategorie: Pflichtfortbildung

Format: Präsenz / Online / Inhouse

Dauer: 16 Unterrichtseinheiten

Ort: Oberhausen, online oder Inhouse

Zielgruppe: examinierte Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege

Abschluss: Teilnahmebescheinigung

Anerkennung: gemäß § 132l SGB V